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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.warnung-der-bevoelkerung.de veröffentlichte Webseite des ISF Bund-Länder-Projektes „Warnung der Bevölkerung“ im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer in den Zeiträumen vom 01. bis 31.08.2023 und vom 01. bis 14.02.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nach der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.08.2023 erstellt und am 14.02.2024 zuletzt aktualisiert.

Barrieren melden: Kontaktaufnahme

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail:
isf-blp-warnung@bbk.bund.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
ISF Bund-Länder-Projekt Warnung der Bevölkerung
Provinzialstraße 93
53127 Bonn
Telefon: +49-(0)22899-550-0

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter
info@schlichtungsstelle-bgg.de

Herausgeber

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
ISF Bund-Länder-Projekt Warnung der Bevölkerung